Presse
Interne Notiz vom 26. Oktober 2020
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Rechtsgrundlage Newsletterversand und die damit verbundene Erfolgsmessung:
Diese erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung der Empfänger nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO, Art. 7 DSGVO zusammen mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bzw. auf Grundlage der gesetzlichen Erlaubnis gemäß § 7 Abs. 3 UWG.
Sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1 f): Unser berechtigtes Interesse der Erfolgsmessung ergibt sich daraus, Lesegewohnheiten unserer Nutzer aufgrund der Öffnungen der Newsletter, Öffnungszeiten und der angeklickten Links zu erkennen, um ihnen dadurch interessensbasierte und nützliche Inhalte erstellen und versenden zu können.
Rechtsgrundlage Protokollierung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ergibt sich daraus, dass wir ein sicheres und nutzerfreundliches Newslettersystem einsetzen, dass für den Versand nützlich ist und die personenbezogenen Daten der Newsletter Abonnenten schützt. Weiterhin erlaubt es uns den Nachweis von Einwilligungen.
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